SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS
In den NÖ Landesberufsschulen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft in jedem Lehrgang ein eigener Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) geregelt – § 64 SchUG.
Dem SGA an den Berufsschulen gehören der/die SchulleiterIn auch die Schüler- und LehrervertreterInnen an (allenfalls noch Erziehungsberechtigte unter gewissen Voraussetzungen).
Kompetenzen des SGA:
- Beratung über wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung;
- Planung von Schulveranstaltungen;
- Beratung über wichtige organisatorische Maßnahmen;
- Festsetzung des Umfangs und auch der Form der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der SchülerInnen und ihrer Vertreter;
- Aberkennung der Wählbarkeit von SuS zum SchülerInnenvertreter;
- Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen;
- Beratung über Baumaßnahmen im Bereich der Schule;
Der SGA der LBS Schrems setzt sich wie folgt zusammen:
Direktorin: Dir. Karin Preißl-Stubner, BEd;
Schulsprecherin: Sümeyye Koyuncu, 2. BÜ;
Stellvertreter I: Arda Gürler, 3. SH;
Stellvertreter II: Tobias Schwaighofer, 2. BÜ;
Dipl. Päd. Christian Binder (Lehrervertreter);
Prof. Benjamin Trötzmüller (Lehrervertreter);
Annemarie Eggerth, BEd (Lehrervertreterin);
Die Schülervertreter werden in der 1. bzw. 2. Woche des jeweiligen Lehrgangs gewählt.